Ist der Bau einer Grillkota genehmigungspflichtig oder nicht?
Alles ist für den gemütlichen Grillnachmittag vorbereitet. Das Fleisch ist gekauft und gewürzt, die Freunde und Nachbarn eingeladen und die schweren Gartenbänke auf die Terrasse geschleppt. Kurz bevor es losgehen soll ziehen dicke Wolken auf und es beginnt zu tröpfeln. Nun wäre es praktisch, wetterunabhängig grillen zu können. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, sollte man sich informieren, ob für den Bau einer Grillkota eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Vorteile einer Grillkota
Die Grillkota ist einem Gartenhaus nicht unähnlich. Die Idee kommt aus Finnland. Neben der Möglichkeit, die Gartengeräte unterzustellen, bietet sie jedoch zusätzlich eine Feuerstelle und einen Rauchabzug. Somit ist auch an kalten Abenden ein gemütliches Beisammensein mit Freunden möglich. Die Grillparty kann wetterunabhängig in jedem Fall stattfinden. Durch den Aufbau sind die Holzhäuschen ein regelrechte Platzwunder, selbst die kleinsten mit einer Grundfläche von ca. 4,5 m² bieten ohne Schwierigkeiten 6 Personen Platz. Da nach oben keine Grenzen gesetzt sind, sind theoretisch Grundflächen von 50 m² und mehr denkbar. Klingt verführerisch, doch man muss beachten, dass für eine Grillkota eine Genehmigung nötig sein kann.
Schrebergärten sind zumeist genehmigungsfrei
Am einfachsten ist der Bau einer Gartenlaube oder einer Grillhütte, wenn ein Grundstück in einer Kleingartenkolonie gepachtet wurde. Die Voraussetzungen und Höchstgrenzen werden in diesem Fall vom Bundeskleingartengesetz geregelt. Eine Grundfläche von bis zu 24 Quadratmetern ist in diesen Fällen prinzipiell genehmigungsfrei. Es muss beachtet werden, dass hierzu beispielsweise auch eine angeschlossene Terrassenfläche zählt. Zudem ist lediglich eine einzelne geschlossene Hütte gestattet - das Grillhäuschen muss in solchen Fällen also als Lager für sämtliche Gartengeräte und -maschinen ausreichen. Ein zusätzlicher Schuppen ist nicht gestattet. Es ist empfehlenswert, sich mit dem Vorstand des Kleingartenvereins zu besprechen. Eventuell müssen andere in der Satzung festgelegte Regeln beachtet werden.
Die Baugenehmigung ist nicht nur Ländersache
Wenn die Hütte im eigenen Garten aufgestellt werden soll, wird es kompliziert. Ob für die Grillkota eine Baugenehmigung notwendig ist, regelt die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Die Grenzen für das genehmigungsfreie Aufstellen werden unterschiedlich gesetzt. Es wird zwischen einer Bebauung innerhalb eines Bebauungsplanbereiches, wie zum Beispiel einer geschlossenen Ortschaft, und einem Bau außerhalb eines Bebauungsgebietes unterschieden. Es gelten jeweils andere Voraussetzungen.In Niedersachsen zum Beispiel ist eine Hütte mit 20 Kubikmetern Rauminhalt außerhalb eines Bebauungsgebietes genehmigungsfrei. Andere Bundesländer wie Mecklenburg Vorpommern gestatten grundsätzlich keine Bebauung außerhalb des Bebauungsgebiet ohne Genehmigung. Aber selbst wenn die Landesbauordnung eine Grillkota ohne Baugenehmigung erlauben würde, haben die zuständigen örtlichen Behörden das letzte Wort. Sofern im eigenen Garten gebaut werden soll, müssen die Auflagen der eigenen Gemeinde beachtet werden. Es wird zum Beispiel festgelegt, welche Voraussetzungen ein Bau erfüllen muss, um ins typische Ortsbild zu passen. Sollte das nicht der Fall sein, kann selbst bei einer genehmigungsfreien Hütte der Bau untersagt werden. Sogar das Fundament kann darüber entscheiden, ob ein Bauvorhaben eine Genehmigung benötigt. Auf Grund der vielfältigen Auflagen, mit denen eine Baugenehmigung verbunden ist, ist der Gang zum örtlichen Bauamt auf jeden Fall empfehlenswert. Hier kann zweifelsfrei Auskunft darüber erteilt werden, was gestattet ist und was nicht. Es liegen alle Vorgaben wie der geforderte Grenzabstand und der Bebauungsplan der Gemeinde vor. Zu diesem Termin sollte direkt einen Grundriss des Baugrundstücks mit ersichtlichen Nachbarschaftsgrenzen und ein Grundriss des Gartenhauses mitgenommen werden. Die Genehmigung für die Grillkota kann dann unter Umständen direkt vor Ort erteilt werden.
Die gute Nachbarschaft nicht vergessen
Ob für eine Grillkota eine Genehmigung nötig ist oder nicht, sollte zunächst aber zweitrangig sein. Viel wichtiger als die gesetzlichen Voraussetzungen sind zu Beginn die persönlichen. Nachbarn sollten über das Vorhaben, eine Grillhütte zu bauen, informiert werden. Das erspart dem stolzen Bauherrn im Anschluss nicht nur Ärger, sondern kann auch dafür sorgen, dass beim Aufbau viele helfende Hände mit zupacken. Außerdem wird die Einweihungsparty so auf jeden Fall ein Erfolg.